Berufsunfähigkeit und Cannabis: Auswirkungen der Legalisierung auf Versicherungsabschlüsse
- sidney-arnold
- 5. Mai 2024
- 6 Min. Lesezeit
Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis legalisiert. Doch was bedeutet das für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung? Kann man trotz Cannabiskonsums problemlos versichert werden, und hat sich durch die Legalisierung etwas an der Einstufung von THC als Droge geändert? Wir haben mit ausgewählten Versicherern gesprochen, um Antworten auf diese Fragen zu finden.
Die Legalisierung von Cannabis hat keinen Einfluss auf die Einstufung des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) als Droge. Ob man Marihuana, Gras oder Haschisch raucht, spielt für die Versicherer keine Rolle. Auch die Bezeichnungen für das Kraut – sei es Bubatz, Pot, Dope, Ganja oder Weed – sind für sie irrelevant.
Doch was bedeutet das für das Risiko einer Berufsunfähigkeit? Erhöht der Konsum von Cannabis das BU-Risiko? Versicherer fragen bei Abschluss einer BU-Versicherung nach verschiedenen Gesundheitsparametern, darunter auch Drogenkonsum. Doch wie erfahren sie davon?
Die Legalisierung von Cannabis hat hier keine Auswirkungen. Versicherer setzen weiterhin auf bewährte Methoden, um Informationen über den Gesundheitszustand ihrer Kunden zu erhalten. Dabei werden nicht nur medizinische Vorerkrankungen berücksichtigt, sondern auch Angaben zum Konsum von Drogen abgefragt.
Die Frage, ob der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Cannabiskonsum möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Versicherer betrachten jeden Antrag individuell und bewerten das Risiko entsprechend. Für manche kann Cannabiskonsum zu höheren Prämien führen, während andere Versicherer möglicherweise weniger streng sind.
Durch die Legalisierung von Cannabis ändert sich grundsätzlich nichts an den Anforderungen für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Versicherer bleiben vorsichtig und prüfen sorgfältig alle relevanten Risikofaktoren, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Legalisierung von Cannabis zwar gesellschaftliche Veränderungen mit sich bringt, jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat. Versicherungsnehmer sollten sich jedoch bewusst sein, dass ihr Drogenkonsum bei der Antragsstellung berücksichtigt werden kann und das BU-Risiko beeinflussen könnte.
Wir werden den folgenden Fragen auf den Grund gehen:
1.1 Erhöht Cannabiskonsum das Risiko einer Berufsunfähigkeit?
Wie erhalten Versicherer Informationen über den Drogenkonsum?
Ist es trotz Cannabiskonsum möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?
Welche Auswirkungen hat die Legalisierung von Cannabis auf Versicherungsabschlüsse?
1.1 Erhöht Cannabiskonsum das BU-Risiko?
Es ist bekannt, dass der Konsum von Drogen jeglicher Art potenzielle Gesundheitsrisiken mit sich bringen kann. Doch wir möchten uns nicht in einer Grundsatzdiskussion über Drogen verlieren – schließlich wird sogar Kaffee von einigen als solche betrachtet. Unser Fokus liegt vielmehr darauf zu klären, ob es trotz Cannabiskonsum möglich ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Ursachen einer Berufsunfähigkeit und Cannabis.
Das Risiko einiger auf unserer Seite Berufsunfähigkeitsrisiko genauer beschriebenen BU-Ursachen wird durch Cannabiskonsum teilweise deutlich erhöht.

Cannabiskonsum kann das Risiko für verschiedene Ursachen von Berufsunfähigkeit erhöhen, darunter:
1. Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen: Insbesondere Angststörungen, Depressionen, bipolare Störungen und Psychosen können durch Cannabiskonsum begünstigt werden. Umfangreiche Daten aus den USA zeigen einen Zusammenhang zwischen dem Konsum von Cannabis und einer erhöhten Häufigkeit von psychischen Erkrankungen. In Regionen mit höherem Cannabiskonsum wurden vermehrt Depressionen, Suizidgedanken und andere psychische Störungen diagnostiziert. Besonders deutlich war dieser Zusammenhang in Bundesstaaten, in denen der Freizeitkonsum von Cannabis legalisiert wurde.
2. Krebs: Der Gebrauch von Joints, die oft mit Tabak gemischt und tiefer inhaliert werden als Zigaretten, erhöht das Risiko für Lungenkrebs. Forscher schätzen, dass der Rauch eines Joints so schädlich ist wie der von 20 Zigaretten. Darüber hinaus kann der Konsum von Cannabis das Risiko für Hodenkrebs erhöhen.
Aufgrund dieser Risiken fragen praktisch alle uns bekannten Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen bei Vertragsabschluss nach dem Konsum von Cannabis und anderen Drogen. Die Antworten auf diese Fragen werden bei der Risikoprüfung berücksichtigt.
Berufsunfähigkeitsversicherungen ermitteln Informationen über den Cannabiskonsum auf verschiedene Weisen, und die Art der gestellten Fragen variiert je nach Anbieter. Es gibt einige Aspekte, auf die Sie bei der Beantwortung von Fragen zu Drogenkonsum im BU-Antrag achten sollten:
1. Generelle Frage zum Drogenkonsum: Einige Versicherer fragen allgemein nach dem Konsum von Drogen. In einem solchen Fall muss jeder, auch der einmalige Konsum von Drogen, angegeben werden. Zum Beispiel könnte die Frage lauten: "Nahmen Sie in den letzten zehn Jahren Drogen oder Betäubungsmittel ein?"
2. Frage nach Behandlungen oder Beratungen im Zusammenhang mit Drogen: Andere Versicherer stellen spezifischere Fragen und fragen nach Beratungen oder Behandlungen aufgrund von Suchterkrankungen. Eine solche Frage könnte lauten: "Wurden Sie in den letzten fünf Jahren wegen einer Suchterkrankung ärztlich beraten oder behandelt?"
Bei der Beantwortung dieser Fragen sollten Sie darauf achten, dass selbst der einmalige Konsum von Cannabis angegeben werden muss, wenn die Frage danach gestellt wird. Allerdings kann die Frage nach Beratungen oder Behandlungen aufgrund von Suchterkrankungen für einige Antragsteller einfacher zu beantworten sein, insbesondere wenn es sich um einmalige Experimente handelte, die nicht zu ärztlichen Konsultationen führten.
Wenn der Cannabiskonsum zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen geführt hat, sollten Sie dies im Antragsprozess offenlegen und gegebenenfalls medizinische Berichte vorlegen, um eine genaue Risikobewertung zu ermöglichen.
Achtung vor der Raucherfrage!
Einige Berufsunfähigkeitsanträge (zum Beispiel HDI) fragen bisher nicht explizit nach dem Rauchverhalten, da Raucher und Nichtraucher die gleichen Beiträge zahlen. Jedoch stellen viele Versicherungsgesellschaften genauere Fragen. Hier ist es wichtig, die Fragestellung genau zu prüfen:
Wenn beispielsweise bei einer Frage ohne weitere Differenzierung nach dem Zigarettenkonsum gefragt wird (wie bei der Gothaer), muss diese Frage auch bei Konsum von Joints bejaht werden.
Auch der häufige Konsum von Joints, der mit Tabak gemischt wird, wird immer als "Rauchen" betrachtet.
Die Häufigkeit des Konsums, ob gelegentlich oder täglich, spielt dabei keine Rolle und kann nicht zuverlässig unterschieden werden. Einige Gesellschaften klären dies ausdrücklich, wie die Baloise im Medizinischen Gesundheitscheck, die Gelegenheitsrauchen einschließt (auch sporadisches oder anlassbezogenes Rauchen).
Wenn eine Gesellschaft die Frage auf Tabak oder Nikotin einschränkt (wie z.B. Allianz, Alte Leipziger, die Bayerische oder HDI bei höheren BU Renten mit ärztlicher Untersuchung), spielt das Rauchen von Cannabis ohne Tabak bei der Raucherfrage keine Rolle.
Es gibt jedoch manchmal unscharfe Formulierungen, bei denen zunächst nur nach Zigaretten gefragt wird, aber später eine Erläuterung folgt, die auch andere nikotinhaltige Produkte erwähnt (wie bei der Baloise) oder "bzw. Nikotin in anderer Form" (wie bei der Nürnberger). Hier halten wir das Rauchen von Cannabis ohne Tabak für nicht meldepflichtig.
Wenn ein Kunde, der Cannabis konsumiert, aufgrund missverständlicher Formulierungen mit Nein antwortet, kann ihm später kein Vorwurf gemacht werden. Unklarheiten gehen zu Lasten der Versicherungsgesellschaft. Dennoch ist es ratsam, sich beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Cannabiskonsum von Experten beraten zu lassen.
Die gute Nachricht: Die Antwort auf die Raucherfrage entscheidet nicht über den Vertragsabschluss, da die Versicherungsgesellschaft in der Regel nicht über den Cannabiskonsum informiert wird. Bei Versicherern mit Nichtrauchertarifen kann jedoch der Beitrag gegebenenfalls höher ausfallen.
Einige Anbieter wie Baloise und HDI fragen bei höheren BU Renten mit ärztlicher Untersuchung nach Details zum Rauchverhalten, einschließlich Art, Anzahl und Häufigkeit des Nikotinkonsums. In solchen Fällen könnte es ratsam sein, die Berufsunfähigkeitsversicherung auf zwei Gesellschaften aufzuteilen.
BU-Abfragezeiträume zum Konsum von Drogen wie Cannabis
Bei der Abfrage von Drogenkonsum in Bezug auf Berufsunfähigkeitsversicherungen liegen die üblichen Zeiträume für die Rückfrage bei den letzten fünf oder zehn Jahren. Hier ist eine Liste von Anbietern, die nur nach Behandlungen im Zusammenhang mit Drogenkonsum fragen, und solchen, bei denen bereits der bloße Konsum anzugeben ist:

Wie erfolgt im Leistungsfall der Nachweis von Cannabiskonsum?
Im Leistungsfall ist es wichtig, ehrlich zu sein, insbesondere bei der Antragstellung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Konsum von Cannabis kann mehrere Monate bis maximal ein Jahr lang in den Haaren nachgewiesen werden. Für eine längere Zeit zurückliegenden Konsum ist der Nachweis schwieriger, es sei denn, er ist anderweitig dokumentiert, beispielsweise in medizinischen Unterlagen.
Es ist wichtig zu betonen, dass falsche Angaben im BU-Antrag schwerwiegende Folgen haben können. Weitere Informationen zu den Folgen von Falschangaben bei Gesundheitsfragen von Versicherungen finden Sie unter "Folgen von Fehlern bei Gesundheitsfragen von Versicherungen".
Ist es möglich, trotz Cannabiskonsum eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?
Die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Cannabiskonsum abzuschließen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn ein Risikoprüfer aufgrund der Antworten im Antrag auf Cannabiskonsum oder Beratungen/Behandlungen wegen Drogenkonsum aufmerksam wird, wird er in der Regel weitere Informationen zum Drogenkonsum anfordern, beispielsweise mit einem spezifischen Fragebogen zum Drogenkonsum.
Die abschließende Beurteilung kann je nach den genauen Umständen zu folgenden Ergebnissen führen:
Regelfall: Komplette Ablehnung des Antrags.
Selten: Annahme des Antrags mit einem sogenannten Leistungsausschluss, insbesondere für psychische und psychosomatische Erkrankungen.
Sehr selten: Normale Annahme des Antrags ohne Einschränkungen.
Unser Tipp für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Cannabiskonsum
Es ist ratsam, einen Anbieter zu wählen, bei dem der Konsum von Cannabis aufgrund der gestellten Fragen oder Fragezeiträume nicht angegeben werden muss. Auf diese Weise ist es problemlos möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Cannabiskonsums oder anderer Drogen zu erhalten.
Hinweis: Wir möchten den Drogenkonsum keinesfalls verharmlosen, sondern lediglich aufzeigen, wie man trotz früherem Cannabiskonsum eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann.




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